Verband Deutscher Sprecher:innen e.V.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: 01.05.2025
AGB © VDS | Exklusiv nur für VDS-Mitglieder. Nachahmung und Nachdruck verboten.
- Geltung und Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Sprecher / der Sprecherin und seinen Auftraggebern.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der dem Auftraggeber zuletzt mitgeteilten
Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Sprecher / die Sprecherin in jedem
Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, als der Sprecher
ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen der Parteien sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser
AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. E-Mail) ein. - Vertragsschluss und Zahlungsmodalitäten
(1) Die wechselseitigen Pflichten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis können durch ergänzende
Angebote des Sprechers / der Sprecherin oder in Schriftform getroffene übereinstimmende
Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien genauer bezeichnet werden.
(2) Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, ist der Sprecher / die Sprecherin
lediglich zur Erstellung der vertragsgegenständlichen Sprachaufnahmen verpflichtet. Etwaige
Zusatzleistungen (z.B. Änderungen des zu sprechenden Textes, Übersetzungen) bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
(3) Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellten Sprachaufnahmen gehen erst mit
vollständiger Bezahlung des gesamten Honorars und sämtlicher Nebenkosten auf den Auftraggeber
über.
(4) Für die Höhe der einzelnen Honorare gilt, soweit nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen
wurde, die jeweils aktuelle Preisliste des Sprechers / der Sprecherin. Sofern der Sprecher / die
Sprecherin nicht über eine Preisliste verfügt, gelten die marktüblichen Honorare als vereinbart.
(5) Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Sprechers/der Sprecherin liegen,
nicht zur Durchführung eines Produktionstermins, ist der Sprecher/die Sprecherin berechtigt, einen
Betrag in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars, mindestens aber 300,00 € netto, in Rechnung zu
stellen, sofern die Absage durch den Auftraggeber nicht mindestens 24 Stunden vor dem geplanten
Produktionstermin erfolgt.
(6) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich Rechnungen des Sprechers / der Sprecherin
als zahlbar binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum. - Weisungen und Abnahme
(1) Sofern der Auftraggeber dem Sprecher / der Sprecherin nicht rechtzeitig vor dem Beginn der
Produktion schriftlich oder während der Produktion Weisungen erteilt, unterliegt die konkrete
Ausgestaltung dem freien künstlerischen Ermessen des Sprechers / der Sprecherin.
(2) Rügt der Auftraggeber etwaige von dem Sprecher / von der Sprecherin zu vertretende Mängel (z.B.
Aussprachefehler oder Versprecher) nicht binnen 7 Tagen nach Beendigung der Produktion, gilt die
Leistung des Sprechers / der Sprecherin als mängelfrei abgenommen. Die Produktion gilt als
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. | www.sprecherverband.de Seite 2
mängelfrei abgenommen, wenn eine Sprachaufnahme durch den Auftraggeber oder durch eine von
ihm beauftragte Person abgenommen wurde. Sofern der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte
Person während der Produktion physisch oder virtuell anwesend ist, gilt die Produktion nach
Beendigung ebenfalls als vertragsgemäß abgenommen.
(3) Wünscht der Auftraggeber Änderungen, die keine Mängelbeseitigung darstellen, bedarf dies einer
gesonderten Beauftragung des Sprechers / der Sprecherin, die gesondert zu vergüten ist. - Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass dem Sprecher/der Sprecherin alle für die Ausführung der
Produktion erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese
Verpflichtung und kommt es aus diesem Grund zu Verzögerungen bei der Produktion, hat der
Sprecher/die Sprecherin hierfür nicht zu haften.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sprecher / der Sprecherin vor der ersten Ausstrahlung bzw.
Nutzung mitzuteilen, wann eine Sprachaufnahme, ein Layout und/oder ein Spot, sei es im Original
oder in abgeänderter Form, gesendet bzw. genutzt wird. Sollte der Auftraggeber diese Informationen
in begründeten Ausnahmefällen nicht rechtzeitig geben können, muss er diese dem Sprecher / der
Sprecherin in jedem Fall spätestens binnen 10 Tagen nach der Erstausstrahlung nachreichen. Kommt
der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht nach, so kann der Sprecher / die Sprecherin 10 %
Zinsen p. a. aus dem Rechnungsbetrag für die Zeitspanne verlangen, die zwischen dem Zeitpunkt, an
dem die Informationen fällig war und dem Tag, an dem der Sprecher / die Sprecherin von der
Ausstrahlung bzw. Nutzung erfährt, vergangen ist.
(3) Im Falle eines Verstoßes gegen die Informationspflicht oder bei Verwendung oder Verbreitung einer
Sprachaufnahme, eines Layouts oder Spots entgegen der Vereinbarung, z. B. über den vereinbarten
Zeitraum, Bereich und/oder das vereinbarte Medium hinaus, verpflichtet sich der Auftraggeber –
unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Verwertungshonorars – für jeden Fall
der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungszusammenhangs, eine
Vertragsstrafe in Höhe des 4-fachen Verwertungshonorars an den Sprecher / die Sprecherin zu
zahlen. In gleichem Maße haftet der Auftraggeber für Verstöße, die von auf seine Veranlassung an der
Produktion beteiligten Dritten verursacht werden. - Nutzungsrechte
(1) Die Nutzung der Darstellung bzw. der Stimme, ihrer Modulation, Klangfarbe, der damit verbundenen
Gestik sowie aller vergleichbaren Merkmale des Sprechers / der Sprecherin ist ausschließlich für den
vertraglich vereinbarten Zweck und die konkrete Produktion gestattet. Die Verwendung der Darstellung
bzw. der Stimme sowie aller ihrer Merkmale zur Einspeisung (einschließlich dem Text- und Data-
Mining), Archivieren, zum Training, zur Simulation oder für sonstige Aktivitäten im Rahmen von
Künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen, Robotik, Computerspielen oder jeder anderen
Methodik, die darauf abzielt, die Stimme zu nutzen oder zu verändern (einschließlich dem Klonen der
Stimme), ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.
(2) Der Auftraggeber erwirbt, sofern nichts anderes vereinbart wird, die einfachen Nutzungsrechte zum
vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüberhinausgehender Nutzungsrechte (z.B. für
andere Nutzungen, räumlich, sachlich oder zeitlich uneingeschränkte oder ausschließliche
Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
(3) Gegenstand der Rechteeinräumung stellt die konkrete Aufnahme (Layout) und/oder die konkret zur
Veröffentlichung vorgesehene Schnittvariante der Aufnahme (Motiv) dar. Unabhängig davon, ob ein
Motiv mit dem Layout identisch ist oder von diesem abweicht, sind für jede Veröffentlichung
gesonderte Nutzungsrechte zu erwerben und zu vergüten. Anrechnungen etwaiger Honorare, welche
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. | www.sprecherverband.de Seite 3
der Sprecher / die Sprecherin für die Erstellung der Aufnahme erhalten hat, finden nur nach
ausdrücklicher vorherige Absprache zwischen den Vertragsparteien statt.
(4) Eine Nutzung der Inhalte ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Verfremdungen der
Stimme bedürfen der ausdrücklich schriftlichen Einwilligung des Sprechers / der Sprecherin.
(5) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Sprechers / der
Sprecherin.
(6) Der Sprecher / die Sprecherin ist nach Veröffentlichung einer Produktion berechtigt, den Kunden sowie
die konkrete Produktion in eigenen Medien (z.B. Website, Social Media) zu nennen und auf seine
Beteiligung hinzuweisen. Der Sprecher / die Sprecherin ist berechtigt, die Produktion für diese Zwecke
zu bearbeiten, insbesondere zu verkürzen. - Haftung des Sprechers / der Sprecherin
(1) Der Sprecher / die Sprecherin haften gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten,
welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz.
Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit.
Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht keinerlei
Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten des
Sprechers / der Sprecherin.
(2) Der Sprecher / die Sprecherin haften nicht für die Rechtsmäßigkeit der eingesprochenen Texte sowie
deren Verwendung durch den Auftraggeber oder Dritte. Es ist alleine Aufgabe des Auftraggebers, die
Rechtmäßigkeit der eingesprochenen Inhalte sowie der Verwertung sicherzustellen. Der Auftraggeber
hält den Sprecher / die Sprecherin von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser
Prüfpflichten gegenüber dem Sprecher / der Sprecherin geltend gemacht werden.
(3) Der Sprecher / die Sprecherin hat für die ordnungsgemäße Aussprache nach allgemein
gebräuchlichen Phonetik-Regeln Sorge zu tragen und Eigen- oder Markennamen des Auftraggebers
nach dessen spezifischen und zum Zeitpunkt der Produktion vorliegenden Vorgaben auszusprechen.
(4) Der Sprecher / die Sprecherin haften nicht für darüberhinausgehende Vorstellungen des
Auftraggebers, sofern diese nicht spätestens bei der Produktion klar mitgeteilt und von dem Sprecher /
der Sprecherin akzeptiert wurden. - Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame
und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. - Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Sprecher / der Sprecherin und dem
Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen
Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler –
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz
des Sprechers / der Sprecherin. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14
BGB ist. Der Sprecher / die Sprecherin ist berechtigt, den Auftraggeber auch an einem anderen
gegebenen gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften,
insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.